Alternative Lebensformen im Alter

27. Juli 2017

„Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz“. Über dieses Thema referierte Rosi Schmitt bei der SPD-Mitgliederversammlung im ASV-Heim in Herzogenaurach.

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Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Leiterin der Fachstelle für Pflegende Angehörige beim ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt mit diesem Thema. „Es geht uns alle an“, meinte sie und Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, in Gemeinschaft selbstbestimmt alt zu werden.
2006 gründete sie den Verein „Lebensfreude ERHalten“ und zusammen mit ihren Mitstreitern brachte sie vor sieben Jahren ihr erstes Projekt das „Haus Schlossberg“ in Höchstadt auf den Weg – eine WG für elf Demenzkranke, die hier wie zu Hause mit ihren eigenen Möbeln leben. Unterstützt werden die Bewohner bei der Bewältigung ihres Alltags von fachkundigen Betreuern und einem Pflegedienst. Wie so eine WG auf den Weg gebracht werden kann, das wollten die Genossen wissen, denn in Herzogenaurach gibt es noch keine Einrichtung dieser Art. Für die Ortsvereinsvorsitzende Renate Schroff wäre eine solches Vorhaben im neuen Baugebiet „In der Reuth“ oder aber in einem leer stehenden Gebäude in der Stadt vorstellbar.
In Bayern liegt der Anteil der Demenzkranken bei 28 Prozent der Pflegebedürftigen. Bedingt durch die höhere Lebenserwartung wird dieser Anteil deutlich steigen. Auch das Sozialministerium hat inzwischen die Problematik erkannt und unterstützt Initiativen, die eine Alternative zum Pflegeheim anbieten. Bevor ein solches Projekt auf den Weg gebracht werden kann, sind viele Fragen zu klären. Eine Bedarfsanalyse muss durchgeführt werden. Mit Dienstleistungsanbietern, wie etwa der Caritas oder der Diakonie, muss rechtzeitig Kontakt aufgenommen werden. Der Standort muss abgeklärt werden, wobei das Haus, egal ob Alt- oder Neubau, über einen Garten verfügen sollte. Entscheidend ist die Frage der Finanzierung und nicht zuletzt die Abrufung von Fördermitteln. Im Vorfeld sollte auch schon Kontakt mit der Heimaufsicht, den Behörden, Verbänden, politischen Gremien und sozialen Institutionen aufgenommen werden.
Das „Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ legt zudem die Kriterien für eine WG fest:
- die Mieter leben selbstbestimmt
- der Dienstleister ist frei wählbar
- Die Wohngruppe darf nur maximal zwölf Mieter beherbergen und
- darf kein Bestandteil einer stationären Einrichtung sein
Als interessantes Beispiel führte Schmitt das Vorhaben der Gemeinde Buckenhof an. Hier wird eine neue Wohnanlage unter anderem mit einer Demenz-WG geplant. Ein Wettbewerb wurde ausgeschrieben und 38 Firmen gaben ein Angebot ab. Da bei diesem Vorhaben die Bürger beteiligt wurden, stehen zusätzliche staatliche Mittel zur Verfügung. Inzwischen gibt es in Bayern 299 ambulant betreute Wohngemeinschaften und vielleicht in absehbarer Zeit auch eine solche in Herzogenaurach?
[Margot Jansen]

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